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Point_2023

 

 

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Wer aus Geldgründen nicht bei unseren Angeboten teilnehmen kann, hat verschiedene Möglichkeiten:

Preisspannen bei unseren Maßnahmen

Beibehalten wollen wir die Regelung mit der Preisspanne bei den Freizeiten / Veranstal-
tungen. Wer nicht mehr bezahlen kann, zahlt den niedrigen Betrag. Wer etwas mehr zah-
len möchte, um auch andere Projekte der EJ zu unterstützen, zahlt den höheren Betrag
(oder auch was dazwischen, oder wer will noch mehr...).

 

Zuschussmöglichkeiten bei Freizeiten

Wer gerne mit der EJ auf Freizeiten gehen möchte, aber dies aus unterschiedlichen
finanziell oder familiären Gründen nicht realisieren kann (alleinerziehend, Großfamilie,
arbeitssuchend,...), kann sich gerne im Büro der EJ über Zuschussmöglichkeiten für eine
Verminderung des Teilnehmendenbetrages informieren und beraten lassen.
Es gibt vieles, was wir für Sie tun können.

 

Stiftung der Landeskirche
Die Evangelische Landeskirche hat eine Stiftung ins Leben gerufen, die sich auch zum
Ziel gesetzt hat, Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien zu
unterstützen. Momentan können diese Zuschüsse nicht garantiert werden.
 

Stiftung des Schwarzwald-Baar-Kreises
Im Schwarzwald Baar Kreis gibt es ebenso einen Fördertopf. Wir haben zwar bisher kei-
ne Erfahrung damit, begleiten euch aber gerne bei einer Antragsstellung.
 

Zuschuss aus dem Landesjugendplan
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplanes Kindern
und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien
Zuschüsse, um in Freizeitenheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungs-
urlaub zu verbringen oder an einer Jugendgruppenfahrt teilnehmen zu können. 

Wichtig:

Bitte beachtet, dass Zuschussanträge grundsätzlich mindestens acht Wochen vor Beginn
der Maßnahme
, möglichst im Rahmen der Anmeldung, zu stellen sind.
Wir beraten euch gerne.