Preisspanne und Zuschüsse
Preisspannen bei unseren Maßnahmen
Bei der Evang. Jugend Villingen gibt es die Regelung der Preisspanne bei den Freizeiten und Veranstaltungen. Wer nicht mehr bezahlen kann, zahlt den niedrigen Betrag. Wer etwas mehr zahlen möchte, um auch andere Projekte der EJ zu unterstützen, zahlt den höheren Betrag (oder auch etwas dazwischen oder wer will noch mehr...).
Zuschussmöglichkeiten bei Freizeiten
Wer gerne mit der EJ auf Freizeiten gehen möchte, aber dies aus unterschiedlichen finanziell oder familiären Gründen nicht realisieren kann (alleinerziehend, Großfamilie, arbeitssuchend,…), kann sich gerne im Büro der EJ (siehe Seite 5) über Zuschussmöglichkeiten für eine Verminderung des Teilnehmendenbetrages informieren und beraten lassen. Es gibt vieles, was wir für Sie tun können.
Stiftung der Landeskirche
Die Evangelische Landeskirche hat eine Stiftung ins Leben gerufen, die sich auch zum Ziel gesetzt hat, Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien zu unterstützen. Momentan können diese Zuschüsse nicht garantiert werden.
Stiftung des Schwarzwald-Baar-Kreises
Im Schwarzwald Baar Kreis gibt es ebenso einen Fördertopf. Wir haben zwar bisher keine Erfahrung damit, begleiten Sie aber gerne bei einer Antragsstellung.
Zuschuss aus dem Landesjugendplan
Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplanes Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um in Freizeitenheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungsurlaub zu verbringen oder an einer Jugendgruppenfahrt teilnehmen zu können.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass Zuschussanträge grundsätzlich mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme, möglichst im Rahmen der Anmeldung, zu stellen sind.
Wir beraten Sie gerne.





